Das Problem der
Übernahme der Kosten bei Tauchunfällen ist bekanntlich zweidimensional:
Im Inland
Gesetzlich
Krankenversicherte können grundsätzlich nicht mit der Übernahme der Kosten
für eine Druckkammerbehandlung rechnen (Urteil des Sozialgerichts Essen
gültig zum 01.04.2001); erstattungsfähig sind i.d.R. maximal nur stationäte
Erstbehandlung in einer Druckkammer im Rahmen der Erstversorgung nach dem
Tauchunfall, sofern sie vom Arzt als medizinsch notwendig deklariert wird -
ambulante Druckkammerbehandlung oder Folgebehandlungen werden nicht
übernommen; die Kostenübernahme für eine HBOT (hyperbare Sauerstofftherapie)
kann gesetzlich nicht mehr erfolgen.
Der
Tauchunfall fällt nicht unter die Definition des Unfallbegriffes in einer
Privaten Unfallversicherung.
Im Ausland
Bekannterweise
übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur (anteilig) die Kosten für
Behandlung in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Rückflugkosten
sind grundsätzlich nicht versichert.
Jede seriöse Tauchbasis auf La Palma
wird auf einen Versicherungsnachweis bestehen! Dieser ist gesetzlich
vorgeschrieben. Sie können bei den jeweiligen Basen Versicherungen auch für
kurze Zeiträume abschließen. Trotzdem einige Empfehlungen nebenstehend |