Tauchversicherung

  Das Problem der Übernahme der Kosten bei Tauchunfällen ist bekanntlich zweidimensional:

Im Inland

*Gesetzlich Krankenversicherte können grundsätzlich nicht mit der Übernahme der Kosten für eine Druckkammerbehandlung rechnen (Urteil des Sozialgerichts Essen gültig zum 01.04.2001); erstattungsfähig sind i.d.R. maximal nur stationäte Erstbehandlung in einer Druckkammer im Rahmen der Erstversorgung nach dem Tauchunfall, sofern sie vom Arzt als medizinsch notwendig deklariert wird - ambulante Druckkammerbehandlung oder Folgebehandlungen werden nicht übernommen; die Kostenübernahme für eine HBOT (hyperbare Sauerstofftherapie) kann gesetzlich nicht mehr erfolgen.

*Der Tauchunfall fällt nicht unter die Definition des Unfallbegriffes in einer Privaten Unfallversicherung.

Im Ausland

*Bekannterweise übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur (anteilig) die Kosten für Behandlung in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Jede seriöse Tauchbasis auf La Palma wird auf einen Versicherungsnachweis bestehen! Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können bei den jeweiligen Basen Versicherungen auch für kurze Zeiträume abschließen. Trotzdem einige Empfehlungen nebenstehend



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