Haftung für Links
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Touristische
Angebote, Informationen und Buchungen über verlinkte Seiten
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die
Vermittlung von
Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen
Stand: 01.01.2006
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem
Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und
rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des
Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden finden keine Anwendung.
2.Definitionen
2.1
„Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge,
Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und
ähnliche Leistungen.
2.2
„Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften
und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.
2.3
„Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der
Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.
3.
Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen
und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das
jeweils verlinkte Unternehmen
mit
der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.
4.
Vertragsgegenstand
4.1
Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines
Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in
der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.
4.2
Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle
einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen
dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag
liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters
zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und
Einschränkungen gelten.
4.3
Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter.
Mängel der Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu
machen.
5.
Vertragsschluss
5.1
Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der
Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss des
Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das Angebot durch die
Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt fernmündlich,
schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim
Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande gekommen. Mit der
Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße
Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die
Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, das bereits ein Vertrag
über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen
ist.
5.2
Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des
Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang
einer Rechnung des Reisebüros oder des Veranstalters beim Kunden. Die
bloße Bestätigung des Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch
keine Annahmeerklärung dar.
5.3
Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem
Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Handelt es sich bei
der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt der
Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang einer schriftlichen
Reisebestätigung des Veranstalters zustande.
6.
Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde
Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise
in englischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer
Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er
die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige
Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit
dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.
7.
Reisepreis, Zahlung
7.1
Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel
nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des
Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft).
Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf Wunsch des Kunden von diesen
Beschränkungen abgewichen werden, kann die Buchung des gewünschten
Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.
7.2
Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus,
sofern nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur
Zahlung fällig.
7.3
Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine
Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines
Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die
genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden Zahlungsbedingungen
ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen des Angebotes oder den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. In der Regel ist
eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.
7.4
Das Reisebüro ist beauftragt und bevollmächtigt, für den
Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen
und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je
nach vom Kunden gewählter Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden
oder über sein Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen.
8.
Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für
die Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der
vermittelten Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine
gesonderten Gebühren berechnet.
9.
Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche
Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen
der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des
Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung
um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und
Tarifbestimmungen der ticketausstellenden Fluggesellschaft
("Luftfrachtführer"), welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden
können, sowie ergänzend hierzu die international gültigen Bestimmungen
des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im
internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).
10.
Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
10.1
Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen
Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige
Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung
hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige
Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro)
hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2
Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung
bzw. unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets
bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur
Abholung durch den Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per
Kurierdienst übersandt. Elektronische Tickets werden an den
entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.
10.3
Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine
Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt
oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung
durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden
gesondert mitgeteilt.
10.4
Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen
Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald
das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen
übergeben hat.
10.5
Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines
Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen
Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten
Reservierungsbestätigung mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch
nehmen. Weitere Unterlagen werden ihm nicht übersandt.
11.
Stornierungen, Umbuchungen
11.1
Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten
grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden
Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das
Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro stornierten
Reisenden erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird
der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.2
Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach
Eingang der Original-Tickets beim Reisebüro sowie erfolgter Gutschrift
durch den Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen
Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP) können
Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis zwei Monate, im
Einzelfall bis zu vier Monate dauern.
11.3
Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der
gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung
möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
geschlossenen Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.
Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro
zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen
Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket
erheben.
12.
Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1
Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den Reiseländern
geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass- und
Visumerfordernissen, setzen voraus, dass der Kunde deutscher
Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seine fremde
Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat, oder diese für das
Reisebüro offensichtlich ist.
12.2
Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und
Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und
gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat
erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der
jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der
gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und gegebenenfalls
Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.
13.
Haftung
Das Reisebüro haftet für
Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit,
des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem
Rechtsgrund – ausgeschlossen.
14.
Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom
Reisebüro nicht bestritten.
15.
Datenschutz
Das Reisebüro erhebt
bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch
anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des
Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des
abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung
benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt.
Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den
jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.
16.
Schlussbestimmungen
16.1
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2
Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag
ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der in
Ziffer 3 genannte Sitz des Reisebüros.
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